Dänemark
Dänemark
Einreisebestimmung:
Ungeimpfte Welpen (Hunde, Katzen, Frettchen), die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nur mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden (http://www.ambberlin.um.dk).
Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten:
Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es wird empfohlen, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Die folgenden Hunde haben gewisse Ähnlichkeiten mit einem oder mehreren der verbotenen Hunderassen. Hundebesitzer mit diesen Hunden empfehlen wir deshalb Dokumentation zur Rasse des Hundes mitzubringen:
Tatra Schäferhund / Tatrahund / Polski owczarek podhalanski, Cao Fila De Sao Miguel, Bordeauxdogge / Dogue de bordeaux, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Cane Corsa Italiano, Staffordshire Bullterrier, Dogo Canario, Anatolsk Hirtenhund, Iberische Dogge. Die Liste über ähnliche Hunderassen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben:
Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Es müssen Dokumente, die den Zeitpunkt der Anschaffung bestätigen, mitgeführt werden. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, die allein auf der Durchreise sind und das Transportmittel nicht verlassen (kurze Aufenthalte außerhalb des Transportmittels, damit der Hund austreten kann, sind erlaubt).
Leinenpflicht
- An den Stränden vom 1. April bis 30. September
- In Wäldern ganzjährig
Laut den dänischen Regeln zur Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants grundsätzlich nicht betreten, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.
Weitere Informationen sowie Regelungen für Grönland und die Faröer Inseln unter:
Wichtige Sätze in der Landessprache
Mein Hund ist krank, wo finde ich den nächsten Tierarzt?
Min hund er syg, hvor finder jeg den næste dyrlæge?
Sprechen Sie deutsch oder englisch?
Taler De tysk eller engelsk?
In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:
- Hundekrankheiten
- Katzenkrankheiten
*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.